Liebe Kunden,

immer mehr Menschen sind von Allergien betroffen, die durch Lebensmittel ausgelöst werden. Darauf reagierte der Gesetzgeber im Rahmen der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die seit Ende 2014 in Deutschland gilt.

Nachfolgend haben wir eine ausführliche Liste mit allen Allergenen unserer Standardprodukte zusammengestellt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Aufstellung mit den Inhaltsstoffen unserer Produkte wurde im September 2019 nach bestem Wissen anhand der Informationen unserer Lieferanten erstellt.
  • Produkt- oder Rezepturänderungen sind möglich und werden in regelmäßigen Abständen eingepflegt.
  • Die Auflistung der Allergene bezieht sich auf die 14 Hauptauslöser allergischer Lebensmittelreaktionen (Allergien und Unverträglichkeiten). Eine Nennung erfolgt, wenn die vorbezeichneten Stoffe oder daraus hergestellten Erzeugnisse verändert oder unverändert im Endlebensmittel enthalten sind. Sowohl bei der Herstellung unserer Zutaten als auch bei der Zubereitung unserer Produkte werden Zutaten verarbeitet, die die genannten Hauptallergene enthalten. Aufgrund dessen können wir unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Einträge auf Produkte, die dieses Allergen grundsätzlich nicht als Zutat enthalten, nicht vollständig ausschließen. Diese sogenannten Kreuzkontaminationen sind in der aufgeführten Tabelle nicht angegeben.

Weitergehende Fragen beantworten wir gerne direkt unter www.kaffeepott.de/kontakt oder über unseren Bestellservice unter Telefon 0211 / 763260

Allergene Kennzeichnungspflicht

Allergene-Kennzeichnungspflicht

Die Allergen Kennzeichnungspflicht gemäß LMIV bezieht sich genau auf diese 14 Hauptallergene:

  • Glutenhaltiges Getreide
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fische
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch
  • Schalenfrüchte
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid & Sulfite
  • Lupinen
  • Weichtiere